»Die Kastenstandhaltung ist rechtswidrig und gehört gänzlich abgeschafft. Eine Beibehaltung ähnlich dem Entwurf des vom BMEL veröffentlichten Eckpunktepapiers stellt einen klaren Rechtsbruch dar.«

Kurzinfo:
„Die Verordnung gilt seit 1992, nach Ablauf der damals vorgesehenen Übergangsfrist. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der heute praktizierte Kastenstand als rechtswidrig eingestuft wird, war 2016. Jetzt haben wir 2020.
Der Kompromiss, der auf Druck des Bauernverbandes zu Stande kam, verlängert diesen Zustand nochmals um acht Jahren.
Das sind dann insgesamt 36 Jahre rechtswidriger Zustand, die durch diesen Antrag im Bundesrat legitimiert werden. Und das vor dem Hintergrund eines mittlerweile seit 18 Jahren geltenden Staatsziel Tierschutz. Das ist ein Rechtsbruch mit Ansage.
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