Die Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nicht eingehalten hat.

Kurzinfo:
Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.
Man kann davon ausgehen, dass aktiver Naturschutz den Interessen des Bauernverbandes zu wider laufen würde und deswegen blockiert wird.
Deutschland läßt sich verklagen !
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